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Tourismus und Freizeit

Sind touristische Übernachtungen in Brandenburg wieder erlaubt?

Ja. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sind touristische Übernachtungen ab dem 21. Mai in folgenden Unterkünften mit jeweils eigener Sanitärausstattung wieder erlaubt:

  • in Ferienwohnungen und Ferienhäusern,
  • auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie
  • auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit.

Voraussetzungen dafür sind:

Es dürfen nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen). Gäste müssen also nur einmal, und zwar beim Einchecken bzw. der Schlüsselübergabe, einen negativen Testnachweis vorlegen.

Schnelltest direkt vor Ort durchgeführt wird und unter Aufsicht von uns dokumentiert wird.

Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Genesene und vollständig Geimpfte werden auch hier nicht mitgezählt.

Ebenso muss die Unterkunft über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht, müssen geschlossen bleiben und dürfen nicht genutzt werden.

Sollten Sie Fragen haben oder Sie sind sich unsicher, rufen Sie uns einfach an. Unsere Telefonnummern lauten 03533 48 88 81 & 0171 572 85 84

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